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Leitlinien für Multinationale Konzerninsolvenzen
Das International Insolvency Institute (III) gründete im Jahr 2008 seinen Ausschuss für Internationale Gerichtsbarkeit und Zusammenarbeit (Committee on International Jurisdiction and Cooperation). Der Ausschuss beauftragte seinen Vorsitzenden Ralph Mabey und die Berichterstatterin Susan Johnston mit der Ausarbeitung von Leitlinien zur Verbesserung der Koordination von Insolvenzverfahren, die multinationale Konzerne betreffen. Das Ergebnis ihrer Arbeit ist verkörpert in den “GUIDELINES FOR COORDINATION OF MULTINATIONAL ENTERPRISE GROUP INSOLVENCIES” (auch als “MULTINATIONAL CORPORATE GROUP GUIDELINES” bezeichnet). Bislang liegt nur die englische Fassung der Leitlinien vor, eine Übersetzung ist jedoch geplant. Die erste Version der Leitlinien wurde auf der 8. Jahreskonferenz des III im Juni 2008 in Berlin vorgestellt. Weitere Versionen wurden bei den Jahreskonferenzen 2009 bis 2012 in New York, Rom und Paris präsentiert. Vor der Präsentation im Jahr 2011 in New York hatten die Mitglieder Gelegenheit, sich an einer Internetbefragung zu beteiligen, in deren Rahmen die Vereinbarkeit der Leitlinien mit den nationalen Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Mitglieder ansässig sind, erörtert wurde. Die Befragung zeigte, dass einige Richter aus Ländern mit römisch-rechtlich geprägten Rechtsordnungen (international als "civil law jurisdictions" zur Abgrenzung von den "common law jurisdictions" bezeichnet) deren Vereinbarkeit mit ihrem nationalen Recht bezweifelten. Deshalb erhöhte der Ausschuss die Anzahl seiner Berater von einer Beraterin aus Großbritannien um weitere fünf Berater, davon drei aus Civil Law Rechtsordnungen (zwei aus Deutschland, einer aus Frankreich) und zwei aus Common Law Rechtsordnungen (USA). Die am 21.06.2012 in Paris vorgestellte Version hat den aus Civil Law Rechtsordnungen erhobenen Bedenken Rechnung getragen.
Es wird abzuwarten sein, ob der Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen und die geplanten Änderungen der EuInsVO eine Neubewertung dieser Leitlinien erforderlich machen werden.Wenn Sie weitere Informationen über den Ausschuss für Internationale Gerichtsbarkeit und Zusammenarbeit wünschen, können Sie können Sie diese über den E-Mail Link in der linken Spalte dieser Seite anfordern.