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2016 und 2017
Auch in diesen beiden Jahren wurden Jahresveranstaltungen in Stuttgart angeboten.Wegen der großen Bedeutung der Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung wurde diese auf beiden Veranstaltungen thematisiert. Probleme in Verfahren, die auf Gläubigeranträgen beruhen, wurden ebenfalls in beiden Jahren besprochen. Am 14.09.2016 standen Zwangsmaßnahmen während des Eröffnungsverfahrens im Mittelpunkt, am 17.10.2017 die Frage, ob die seit 25.04.2017 geltende Fassung des § 14 InsO Auswirkungen auf die Behandlung von Erledigungserklärungen durch antragstellende Gläubiger hat. Ein weiterer wichtiger Punkt am 17.10.2017 war die Vermittlung von Kenntnissen des Anfechtungsrechts für Insolvenzrichter und -rechtspfleger.
2018 und 2019
Am 25.10.2018 befasste sich die Jahresveranstaltung mit den Themen Konzerninsolvenzrecht und Fragen der Vergütungsfestsetzung. Zwar hat Baden-Württemberg von der Konzentrationsermächtigung in § 2 Abs. 3 InsO Gebrauch gemacht und die Amtsgerichte Karlsruhe und Stuttgart für die jeweiligen OLG-Bezirke zu "Konzerninsolvenzgerichten" bestimmt. Doch kann jedes Gericht trotzdem mit einer Konzerninsolvenz zu tun haben, wenn ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a InsO nicht begründet wird.
Die Jahresveranstaltung vom 25.10.2019 thematisierte aktuelle Probleme wie z.B. die Reichweite und Grenzen von Einzelermächtigungen für vorläufige Insolvenzverwalter und die praktischen Folgen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019, in welchem Anderkonten als Insolvenzkonten für unzulässig erklärt wurden.
Derzeit planen der Qualitätszirkel und das Ministerium für Justiz und Europa Baden-Württemberg eine weitere Jahresveranstaltung, die voraussichtlich im Spätjahr 2020 stattfinden wird.
Die Programme der Jahresveranstaltungen können in der linken Spalte heruntergeladen werden.