Zweck
Der Zweck dieses Internetauftritts besteht darin, eine Plattform für Informationen über grundlegende Aspekte von Insolvenzverfahren zu bieten, die entweder Vermögenswerte einer verschuldeten Person in mehr als einem Land oder Mitglieder internationaler Unternehmensgruppen mit Sitz in verschiedenen Ländern betreffen, im Folgenden als „grenzüberschreitende Verfahren” bezeichnet.
Wenn Sie sich mit diesem Rechtsgebiet vertraut machen möchten, dürften diese Website und die darin enthaltenen Links für Sie hilfreich sein.
Besucher dieser Website, die weitere Informationen beisteuern können, sind herzlich eingeladen, ihre Beiträge an postmaster@insolvencycourts.org zu senden.
Hinweise zum Thema
Der Schwerpunkt der bereitgestellten Informationen liegt auf
• dem UNCITRAL-Modellgesetz über grenzüberschreitende Insolvenz
• der Europäischen Insolvenzverordnung
• dem Insolvenzrecht der USA, Portugals und Deutschlands.
Rechtliche und sprachliche Herausforderungen
Grenzüberschreitende Verfahren können für alle Beteiligten, vor allem für Richterpersonen und
mit der Insolvenzverwaltung beauftragten Personen, eine große Herausforderung darstellen.
Sie müssen unter Umständen ausländisches Recht anwenden, über die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren entscheiden und mit ausländischen Gerichten, mit der Insolvenzverwaltung beauftragten Personen
und anspruchstellenden Personen zusammenarbeiten.
Wenn alle Länder, in denen sich Vermögenswerte befinden, über ähnliche Rechtssysteme verfügen und dieselbe Sprache sprechen (z. B. alle Länder aus dem historisch auf dem englischen Recht beruhenden Common Law Rechtskreis, sowie Portugal und Brasilien, Deutschland, Österreich und Teile der Schweiz, Spanien und spanischsprachige lateinamerikanische Länder usw.), ist die Kommunikation zwischen den Gerichten und den Amtsträgerpersonen der beteiligten Länder einfacher, als wenn dies nicht der Fall ist.
Ich war in einem Gerichtssaal des US-Bankruptcy Court of Delaware während einer gemeinsamen Anhörung zwischen diesem Insolvenzgericht und dem kanadischen Ontario Superior Court of Justice im Nortel-Verfahren anwesend.
Die Anhörung selbst und die damit verbundene Kommunikation zwischen den Gerichten verliefen reibungslos.
Ich frage mich jedoch, wie sich die Dinge entwickelt hätten, wenn das US-amerikanische Gericht mit einem anderen Gericht aus einem Land, dessen Rechtssystem nicht auf dem Common Law beruht, und dessen Amtssprache nicht Englisch ist, hätte kommunizieren müssen,
Im Jahr 2024 stieß ich zufällig auf Informationen zu einem grenzüberschreitenden Fall zwischen Portugal und Deutschland (INAPA-Gruppe).
Die Verfahren in Portugal und Deutschland gegen verschiedene Unternehmen der INAPA-Gruppe wurden wie die Nortel-Verfahren als unabhängige Parallelverfahren geführt.
Soweit ich feststellen konnte, gab es keine Kommunikation zwischen den Gerichten und/oder den Insolvenzverwaltern im Sinne der Artikel 56 und 57 der Europäischen Insolvenzverordnung.
Die drei deutschen Tochtergesellschaften wurden an einen Investor verkauft, der ihre Geschäftstätigkeit unter einem neuen Namen weiterführte. Die portugiesische Muttergesellschaft wurde liquidiert und ihre Vermögenswerte stückweise an verschiedene Käufer veräußert.
Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Insolvenzverwaltern
Bei meinen eigenen Recherchen zu grenzüberschreitenden Fällen stieß ich auf konkrete Fälle grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Gerichten und zwischen Insolvenzverwaltern aus verschiedenen Common Law Ländern. Es gelang mir jedoch nicht, konkrete Fälle grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Gerichten und/oder Insolvenzverwaltern aus verschiedenen Civil Law Ländern zu finden (im internationalen Sprachgebrauch wird der Begriff "civil law" für Rechtssysteme - vor allem in Kontinentaleuropa - verwendet, die sich auf das römische Recht und den Code Napoleon, auch bekannt als Code civil, gründen).
Meine persönliche Theorie lautet, dass Länder aus dem Rechtskreis des Common Law eine Tradition der Zusammenarbeit und Kommunikation in grenzüberschreitenden Fällen haben, während eine solche Tradition in Ländern der Civil Law Rechtskreise nicht existiert.
Falls Sie einen konkreten grenzüberschreitenden Insolvenzfall kennen, an dem Gerichte oder Insolvenzverwalter aus verschiedenen Ländern der Civil Law Rechtskreise oder aus einem Common Law- und einem Civil Law Rechtskreis beteiligt sind, wäre ich für jegliche Informationen zu diesem Fall sehr dankbar. Bitte senden Sie diese an postmaster@insolvencycourts.org.